Zum Inhalt springen
Kostenlose Beratung
Häusliche Krankenpflege · § 37 SGB V

Was ist
Behandlungspflege?

Kurz gesagt

Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet und die eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause erbringt – Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Kompression. Bezahlt wird sie von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, nur eine Verordnung.

Der häufigste Irrtum

Behandlungspflege
oder Grundpflege?

Die beiden werden ständig verwechselt – dabei kommen sie aus zwei verschiedenen Sozialgesetzbüchern und werden von zwei verschiedenen Kassen bezahlt.

Merkmal Behandlungspflege Grundpflege
Rechtsgrundlage § 37 SGB V § 36 SGB XI
Wer zahlt Krankenkasse Pflegekasse
Pflegegrad nötig nein ja, ab Pflegegrad 2
Voraussetzung ärztliche Verordnung anerkannter Pflegegrad
Typisch Wunde, Insulin, Kompression Waschen, Ankleiden, Essen
Zuzahlung ja, mit Befreiungsmöglichkeit nein

In der Praxis läuft beides oft parallel: Die Pflegekraft, die morgens beim Waschen hilft, wechselt anschließend den Verband. Für Sie ist es ein Besuch – abgerechnet wird er auf zwei getrennten Wegen. Um beides kümmern wir uns.

Leistungskatalog

Was wir übernehmen dürfen und können

Alle Leistungen werden von examinierten Pflegefachkräften erbracht und digital dokumentiert. Was genau verordnet wird, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Alle Leistungen im Überblick

Wundversorgung

Körperpflege, Ankleiden, Mobilisation und Ernährung – mit Ruhe, Würde und ohne Zeitdruck.

Krankenkasse · SGB V
  • Moderne, phasengerechte Wundbehandlung
  • Dekubitus und Ulcus cruris
  • Diabetisches Fußsyndrom
  • Postoperative Wunden und Drainagen
  • Fotodokumentation auf Wunsch
Mehr erfahren

Medikamente

Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V – von examinierten Fachkräften, lückenlos dokumentiert.

Krankenkasse · SGB V
  • Richten der Wochenbox
  • Verabreichung und Kontrolle
  • Injektionen subkutan und intramuskulär
  • Insulingabe und Blutzuckermessung
  • Infusionen und Portversorgung
Mehr erfahren

Weitere Maßnahmen

Zeit für das, was den Tag ausmacht: Gespräch, Spaziergang, Einkauf, ein aufgeräumtes Zuhause.

Krankenkasse · SGB V
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stoma- und Katheterversorgung
  • PEG-Sonde und Ernährungspumpe
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Blutdruck- und Vitalkontrolle
Mehr erfahren
Häufige Fragen

Behandlungspflege im Detail

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282 Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Nein. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse und ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie brauchen nur eine ärztliche Verordnung. Genau deshalb versorgen wir auch Menschen ohne Pflegegrad – etwa wenn nach einer Operation nur der Verband gewechselt oder Insulin gespritzt werden muss.

Verordnung liegt vor?

Dann kann es
schnell gehen.

Rufen Sie an oder schicken Sie uns die Verordnung – in dringenden Fällen starten wir innerhalb weniger Tage.

Das übernehmen wir
  • Die Verordnung prüfen und bei der Kasse einreichen
  • Rückfragen mit der Praxis klären
  • Rechtzeitig an die Folgeverordnung erinnern
Verordnung schicken

Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen sofort, ob wir kurzfristig starten können.