- Küche aufräumen und spülen
- Müll rausbringen
- Lüften
- Post durchsehen
Hilfe im Haushalt –
wer zahlt das?
Einkaufen, Wäsche, Reinigung und Mahlzeiten gehören zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Bezahlt wird sie ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung oder – schon ab Pflegegrad 1 – über den Entlastungsbetrag. Beides lässt sich kombinieren.
Was wir übernehmen
Nicht alles muss jedes Mal sein. Manches gehört zu jedem Einsatz, manches einmal die Woche, manches nur, wenn Sie es sagen.
- Wäsche waschen und bügeln
- Bad und WC reinigen
- Staubsaugen und Wischen
- Einkauf nach Ihrem Zettel
- Bettwäsche wechseln
Sagen Sie einfach Bescheid.
- Fenster putzen
- Vorratsschrank ausräumen
- Begleitung zu Post, Bank oder Arzt
- Warme Mahlzeit zubereiten
Selbst zu entscheiden, wo ein Glas hingehört, ist ein Stück Selbstbestimmung. Die verschwindet in der Pflege schnell genug von allein.
Deshalb fragen wir, statt zu räumen. Was Sie noch selbst können, machen Sie selbst, auch wenn es länger dauert. Was nicht mehr geht, übernehmen wir – aber nach Ihrer Ordnung, nicht nach unserer.
Woraus das bezahlt wird
Vier Wege, und sie schließen sich nicht aus. Welcher greift, hängt vom Pflegegrad ab.
| Weg | Ab wann | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung§ 36 SGB XI | ab Pflegegrad 2 | Hilfen im Haushalt als Teil der Versorgung |
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI | ab Pflegegrad 1 | Hauswirtschaft und Betreuung, zweckgebunden |
| Verhinderungspflege§ 39 SGB XI | ab Pflegegrad 2 | Wenn Angehörige ausfallen |
| Privatohne Kasse | immer | Wenn kein Anspruch besteht oder Budgets ausgeschöpft sind |
In der Praxis kombinieren wir das: die Grundpflege über die Sachleistung, der wöchentliche Einkauf über den Entlastungsbetrag. Sie merken davon nichts – wir sortieren die Abrechnung.
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282 Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrNicht direkt. Die Pflegekasse zahlt hauswirtschaftliche Leistungen durch anerkannte Anbieter – nicht die private Reinigungskraft von nebenan. Ein zugelassener Pflegedienst wie wir ist abrechenbar.
Das legen wir gemeinsam fest. Üblich sind ein bis zwei feste Termine pro Woche, oft verbunden mit einem Pflegeeinsatz. Wenn Sie nur Hauswirtschaft brauchen und keine Pflege, geht das auch.
Ja. Viele Kunden starten genau so – der Haushalt wird zuerst zu viel, die Körperpflege klappt noch. Über den Entlastungsbetrag ist das schon ab Pflegegrad 1 finanzierbar.
Der Haushalt wird
langsam zu viel?
Wir schauen im Erstgespräch, was nötig ist – und welcher Topf das bezahlt. Der Besuch kostet Sie nichts.
- Welche Aufgaben wir übernehmen – und welche bei Ihnen bleiben
- Welcher Topf das bezahlt: § 36, § 45b oder § 39
- An welchen Tagen und wie oft wir kommen
Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen gleich am Telefon, was möglich ist.