Zum Inhalt springen
Kostenlose Beratung
Hauswirtschaft · § 36 und § 45b

Hilfe im Haushalt –
wer zahlt das?

Kurz gesagt

Einkaufen, Wäsche, Reinigung und Mahlzeiten gehören zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Bezahlt wird sie ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung oder – schon ab Pflegegrad 1 – über den Entlastungsbetrag. Beides lässt sich kombinieren.

Leistungen

Was wir übernehmen

Nicht alles muss jedes Mal sein. Manches gehört zu jedem Einsatz, manches einmal die Woche, manches nur, wenn Sie es sagen.

Bei jedem Einsatz
  • Küche aufräumen und spülen
  • Müll rausbringen
  • Lüften
  • Post durchsehen
Einmal die Woche
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Bad und WC reinigen
  • Staubsaugen und Wischen
  • Einkauf nach Ihrem Zettel
  • Bettwäsche wechseln
Nach Absprache

Sagen Sie einfach Bescheid.

  • Fenster putzen
  • Vorratsschrank ausräumen
  • Begleitung zu Post, Bank oder Arzt
  • Warme Mahlzeit zubereiten
Unsere Haltung
Selbst zu entscheiden, wo ein Glas hingehört, ist ein Stück Selbstbestimmung. Die verschwindet in der Pflege schnell genug von allein.
Ergin Arslan Pflegedienstleitung

Deshalb fragen wir, statt zu räumen. Was Sie noch selbst können, machen Sie selbst, auch wenn es länger dauert. Was nicht mehr geht, übernehmen wir – aber nach Ihrer Ordnung, nicht nach unserer.

Finanzierung

Woraus das bezahlt wird

Vier Wege, und sie schließen sich nicht aus. Welcher greift, hängt vom Pflegegrad ab.

Weg Ab wann Wofür
Pflegesachleistung§ 36 SGB XI ab Pflegegrad 2 Hilfen im Haushalt als Teil der Versorgung
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI ab Pflegegrad 1 Hauswirtschaft und Betreuung, zweckgebunden
Verhinderungspflege§ 39 SGB XI ab Pflegegrad 2 Wenn Angehörige ausfallen
Privatohne Kasse immer Wenn kein Anspruch besteht oder Budgets ausgeschöpft sind

In der Praxis kombinieren wir das: die Grundpflege über die Sachleistung, der wöchentliche Einkauf über den Entlastungsbetrag. Sie merken davon nichts – wir sortieren die Abrechnung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282 Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Nicht direkt. Die Pflegekasse zahlt hauswirtschaftliche Leistungen durch anerkannte Anbieter – nicht die private Reinigungskraft von nebenan. Ein zugelassener Pflegedienst wie wir ist abrechenbar.

Kostenloses Erstgespräch

Der Haushalt wird
langsam zu viel?

Wir schauen im Erstgespräch, was nötig ist – und welcher Topf das bezahlt. Der Besuch kostet Sie nichts.

Das klären wir dabei
  • Welche Aufgaben wir übernehmen – und welche bei Ihnen bleiben
  • Welcher Topf das bezahlt: § 36, § 45b oder § 39
  • An welchen Tagen und wie oft wir kommen
Kostenloses Erstgespräch

Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen gleich am Telefon, was möglich ist.