Der Entlastungsbetrag nach § 45b
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Monatsbetrag, der jedem Menschen mit Pflegegrad zusteht – schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nutzbar für Betreuung, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Nicht abgerufene Beträge sind ansparbar – aber nicht unbegrenzt.
Wofür Sie ihn einsetzen dürfen
Der Betrag ist zweckgebunden – aber der Zweck ist breiter, als die meisten denken:
- Stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkauf, Wäsche, Reinigung
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Einkaufen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a – etwa Betreuungsgruppen
- Anteile von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Ein wichtiger Unterschied: Bei Pflegegrad 1 darf der Betrag auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Dienst verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 geht das nicht mehr – dort ist er auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt, weil für die Körperpflege die Pflegesachleistung zur Verfügung steht.
Der häufigste Fehler: ihn verfallen lassen
Weil das Geld nicht aufs Konto kommt, merkt niemand, dass es da ist. Wir treffen regelmäßig Familien, die über ein Jahr lang nichts abgerufen haben – und dann feststellen, dass ein Teil davon weg ist.
Die Regel: Nicht genutzte Beträge aus einem Kalenderjahr lassen sich ins Folgejahr übertragen, verfallen dort aber zur Jahresmitte. Wer im Frühjahr merkt, dass noch etwas offen ist, hat also noch ein Zeitfenster – aber kein großes.
Wir prüfen kostenfrei, wie viel bei Ihnen noch offen ist. Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse mit der Frage „Wie hoch ist mein noch verfügbarer Entlastungsbetrag?“ genügt – wir machen das auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht selbst.
Wie die Abrechnung läuft
- Leistung vereinbaren Sie sagen uns, was Sie brauchen – etwa zwei Stunden Begleitung pro Woche.
- Wir erbringen sie Dokumentiert und mit Nachweis, damit die Kasse alles anerkennt.
- Rechnung Sie bekommen eine Rechnung, die den Anforderungen der Pflegekasse entspricht.
- Erstattung Sie reichen sie ein – oder wir rechnen mit Vollmacht direkt mit der Kasse ab.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrNein. Er wird ausschließlich gegen Rechnung erstattet und ist zweckgebunden. Wer ihn nicht für anerkannte Leistungen nutzt, bekommt ihn nicht – deshalb verfällt er so oft.
Ja, und das ist der wichtigste Punkt daran. Pflegegrad 1 gibt sonst kaum Leistungen – der Entlastungsbetrag ist dort der eigentliche Hebel. Bei Pflegegrad 1 darf er zusätzlich für körperbezogene Pflege eingesetzt werden.
Nicht genutzte Beträge werden ins Folgejahr übertragen und verfallen dort zur Jahresmitte. Praktisch heißt das: Was im Vorjahr liegen geblieben ist, sollte im ersten Halbjahr abgerufen werden.
Nur, wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Eine private Reinigungskraft ohne Anerkennung wird nicht erstattet. Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen sind abrechenbar.
Fragen?
Steht Ihnen noch
Geld zu?
Wir fragen für Sie bei der Pflegekasse nach – kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Was Sie erwartet
- Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.