Pflegesachleistung
Ab Pflegegrad 2. Ein fester Monatsbetrag der Pflegekasse für Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. Ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad. Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn die vereinbarten Leistungen über diese Beträge hinausgehen. Was das für Sie konkret bedeutet, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Die meisten Familien kennen nur einen davon – und verschenken dadurch jedes Jahr Geld, das ihnen zusteht.
Ab Pflegegrad 2. Ein fester Monatsbetrag der Pflegekasse für Körperpflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Ärztlich verordnete Leistungen wie Wundversorgung, Insulin oder Kompression. Zahlt die Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad.
Schon ab Pflegegrad 1. Zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, ansparbar – und der Topf, der am häufigsten ungenutzt verfällt.
Ab Pflegegrad 2. Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen – stundenweise oder für mehrere Tage.
Die häufigste Frage – und die am schwersten pauschal zu beantwortende. Denn bezahlt wird nicht nach Zeit, sondern nach erbrachten Leistungskomplexen. Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Rechnungen haben.
| Versorgung | Typische Leistungen | Deckung durch die Kasse |
|---|---|---|
| 1× täglichz. B. morgens | Kleine Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe, Frühstück richten | Bei Pflegegrad 2 in der Regel vollständig durch die Pflegesachleistung gedeckt |
| 2× täglichmorgens und abends | Zusätzlich Abendversorgung, Hilfe beim Zubettgehen, Kompressionsstrümpfe | Ab Pflegegrad 3 meist gedeckt; bei Pflegegrad 2 kann ein Eigenanteil entstehen |
| 3× täglichmit Mittagsbesuch | Zusätzlich Mittagsversorgung, Toilettengang, Lagerung, Vitalkontrolle | Ab Pflegegrad 4 meist gedeckt; darunter häufig mit Eigenanteil oder über den Entlastungsbetrag ergänzt |
Vor dem ersten Einsatz bekommen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag: welche Leistungen erbracht werden, was die Kasse übernimmt und was – falls überhaupt – bei Ihnen bleibt.
Ambulante Pflege wird in der Regel nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach Leistungskomplexen – also nach dem, was tatsächlich getan wird. Eine kleine Körperpflege kostet unabhängig davon, ob sie zwölf oder zwanzig Minuten dauert. Stundensätze gibt es nur bei privat vereinbarten Betreuungsleistungen. Das ist für Sie ein Vorteil: Wir stehen nicht unter Zeitdruck, weil die Uhr mitläuft.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V übernimmt die Krankenkasse aber trotzdem. Alles Weitere rechnen wir privat ab – und unterstützen Sie parallel dabei, den Pflegegrad zu beantragen.
Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung für unseren Dienst, den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Wir rechnen Ihnen vorher aus, welche Aufteilung für Sie am günstigsten ist.
Selbst getragene Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich nach § 35a EStG. Sie erhalten von uns eine Jahresbescheinigung, die beides ausweist.
Dann prüfen wir gemeinsam, welche Töpfe noch offen sind – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Höherstufung. Reicht das nicht, kommt Hilfe zur Pflege über das Sozialamt in Frage. Wir begleiten Sie durch den Antrag.
Im Erstgespräch bei Ihnen zu Hause sehen wir uns Pflegegrad, Bedarf und Ansprüche an – und sagen Ihnen, was am Ende auf Ihrer Rechnung steht.