Beratungsbesuch nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wir übernehmen den Termin und rechnen direkt ab, für Sie entstehen keine Auslagen.
Wie oft muss der
Beratungsbesuch stattfinden?
Die Pflicht hängt allein vom Pflegegrad ab – nicht davon, wie viel Unterstützung Sie tatsächlich brauchen.
| PflegegradGrad | BeratungsbesuchTurnus · pro Jahr | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig | bis zu 2× |
| Pflegegrad 2 | verpflichtend, halbjährlich | 2× |
| Pflegegrad 3 | verpflichtend, halbjährlich | 2× |
| Pflegegrad 4 | verpflichtend, vierteljährlich | 4× |
| Pflegegrad 5 | verpflichtend, vierteljährlich | 4× |
Wichtig: Die Pflicht gilt nur, wenn Sie Pflegegeld beziehen – also wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst nutzt, braucht keinen gesonderten Beratungsbesuch. Bei der Kombination aus beidem gilt die Pflicht wieder.
Was passiert bei
so einem Termin?
Meist 45 bis 60 Minuten, bei Ihnen zu Hause.
Kein Test und keine Kontrolle.
- 01 Ankommen und zuhören Wie läuft der Alltag? Was klappt gut, was zehrt?
- 02 Situation ansehen Wohnung, Hilfsmittel, Pflegesituation – ohne Prüfblick.
- 03 Praktisch beraten Handgriffe, Hilfsmittel, Anträge, ungenutzte Ansprüche.
- 04 Nachweis erledigen Wir füllen den Bogen aus und schicken ihn an die Kasse.
Erinnerung: Beratungs-
einsatz nachholen
Sehr geehrte Frau …, nach unseren Unterlagen steht der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI noch aus. Bitte holen Sie ihn in den nächsten Wochen nach und lassen Sie uns den Nachweis zukommen.
So läuft es meistens — erst die Bitte, nicht die KürzungBeratungseinsatz
vergessen – und jetzt?
Erst einmal: Das ist kein Drama. In aller Regel läuft es in drei Schritten – zuerst fehlt der Nachweis, dann bittet die Pflegekasse schriftlich darum, ihn nachzuholen, und erst wenn niemand reagiert, kann das Pflegegeld gekürzt werden. „Kann", nicht „muss". Holen Sie den Termin zügig nach, dann bleibt alles, wie es ist.
Termin anfragen →- 1Termin wählen
- 2Kontaktdaten
- 3Wir melden uns
Suchen Sie sich Ihren Termin aus
Der Beratungsbesuch dauert 45 bis 60 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt. Wählen Sie einen Tag – oder lassen Sie sich zurückrufen.
Fast geschafft – wer kommt zu wem?
Wir brauchen nur ein paar Angaben, um den Termin zu bestätigen und den Weg zu planen.
Danke – wir melden uns
Ihre Anfrage ist bei uns. Sie ist noch keine feste Zusage: Wir prüfen die Tour und bestätigen innerhalb eines Werktags.
Oktober 2026
freie Termine · Beratungsbesuche fahren wir montags bis freitags
Donnerstag,
8. Oktober
Sechs freie Zeiten. Der Besuch dauert etwa eine Stunde.
Danach fragen wir nur noch Name, Telefon und Ort ab.
Lieber zurückrufen lassen?
040 3060 3282Donnerstag,
15. Oktober
An diesem Tag ist nichts mehr frei. Wir fahren höchstens vier Beratungsbesuche am Tag – so bleibt für jeden genug Zeit.
Dringend? Rufen Sie an, wir schieben Sie ein.
040 3060 3282Donnerstag, 8. Oktober · 10:00 Uhr
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI · etwa 45 bis 60 Minuten · bei Ihnen zu Hause
- Name
- —
- Telefon
- —
- —
- Ort
- —
- Anlass
- —
- Pflegegrad
- —
- Wir prüfen die Tour Innerhalb eines Werktags melden wir uns – per Rückruf oder E-Mail, wie Sie es gewählt haben.
- Sie bekommen eine Bestätigung Erst damit ist der Termin fest. Passt die Zeit doch nicht, suchen wir gemeinsam eine neue.
- Vorbereiten müssen Sie nichts Kein Antrag, keine Unterlagen. Wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, legen Sie es bereit.
Etwas stimmt nicht? 040 3060 3282 · Mo, Mi und Fr von 9 bis 15 Uhr.
Häufige Fragen
Was Angehörige oft fragen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrZugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI sowie anerkannte Beratungsstellen. Wir haben einen solchen Vertrag mit allen Pflegekassen. Sie können den Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.
Gar nicht – das übernehmen wir. Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Vordruck, den wir beim Termin gemeinsam durchgehen und ausfüllen. Sie unterschreiben nur, den Rest schicken wir ab.
Nicht sofort. Zuerst erinnert die Pflegekasse schriftlich. Erst wenn darauf niemand reagiert, kann sie das Pflegegeld kürzen – kann, nicht muss. Holen Sie den Termin zügig nach, bleibt alles wie es ist.
Für Sie nichts. Die Pflegekasse trägt die Kosten, wir rechnen direkt mit ihr ab. Es entstehen keine Auslagen und keine Zuzahlung.
Zweimal im Jahr, also halbjährlich. Dasselbe gilt für Pflegegrad 3. Ab Pflegegrad 4 sind es vier Termine pro Jahr.
Nein. Den Beratungsbesuch übernehmen wir auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen. Daraus entsteht keinerlei Verpflichtung.
Termin sichern
Lieber früher
als überfällig.
Wir übernehmen den Nachweis, die Abrechnung und die Erinnerung an den nächsten Termin – damit Sie sich darum nie wieder kümmern müssen.
Das übernehmen wir
- Den Nachweis ausfüllen und unterschreiben lassen
- Die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse
- Die Erinnerung an den nächsten fälligen Termin
Der Kalender steht weiter oben auf dieser Seite – oder rufen Sie einfach an.