Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die Person ausfällt, die sonst zu Hause pflegt – wegen Urlaub, Krankheit, eines Termins oder einfach für einen freien Nachmittag. Die Pflegekasse zahlt sie ab Pflegegrad 2. Bei weniger als acht Stunden am Tag bleibt Ihr Pflegegeld ungekürzt.
Zwei Varianten, ein Anspruch
Was viele Familien dabei verschenken
Verhinderungspflege ist der am zweithäufigsten ungenutzte Anspruch nach dem Entlastungsbetrag. Die Gründe hören wir immer wieder:
- „Das ist doch nur für Urlaub.“ Nein. Ein Friseurtermin, ein Arztbesuch oder schlicht ein Nachmittag für sich reichen als Anlass. Sie müssen gar nichts begründen.
- „Ich habe ja nicht gepflegt, ich bin ja die Tochter.“ Genau darum geht es. Pflegende Angehörige sind der Regelfall, nicht die Ausnahme.
- „Dann verliere ich mein Pflegegeld.“ Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag nicht.
- „Der Antrag ist zu kompliziert.“ Er passt auf eine Seite, und wir füllen ihn mit Ihnen aus.
Die Jahresbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zuletzt reformiert und teilweise zusammengelegt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuell für Sie geltenden Budget – oder uns, wir prüfen das kostenfrei mit.
So läuft es ab
- Anrufen Sie sagen uns, wann Sie Entlastung brauchen. Je früher, desto besser planbar.
- Termin festlegen Wir stimmen Zeiten und Umfang ab und lernen die Situation kennen.
- Wir übernehmen Eine Pflegekraft aus Ihrem festen Team kommt – kein fremdes Gesicht.
- Abrechnung Wir rechnen mit der Pflegekasse ab oder stellen eine Rechnung zum Einreichen.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrAb Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es sie nicht, dort lässt sich aber der Entlastungsbetrag nach § 45b für stundenweise Betreuung einsetzen – das Ergebnis ist für Sie im Alltag oft dasselbe.
Sie können Verhinderungspflege auch nachträglich abrechnen, solange sie im laufenden Jahr erbracht wurde. Trotzdem ist ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse vorab sinnvoll – dann wissen Sie sicher, welches Budget noch offen ist.
Ja, aber mit Einschränkungen. Wenn Verwandte bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt einspringen, erstattet die Kasse in der Regel nur einen begrenzten Betrag. Bei einem Pflegedienst gilt diese Begrenzung nicht.
Für geplante Zeiten wie Urlaub: je früher, desto besser – zwei bis vier Wochen sind ideal. Kurzfristige Ausfälle versuchen wir immer möglich zu machen, das hängt von der Auslastung ab.
Fragen?
Wann hatten Sie
zuletzt frei?
Wir prüfen kostenfrei, welches Budget Ihnen noch zusteht – und organisieren den Rest.
Was Sie erwartet
- Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.