Zum Inhalt springen
Kostenlose Beratung
Pflegewissen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 2 haben Sie erstmals Anspruch auf die volle Palette: Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt – auch in Kombination. Dazu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.

Neun Bausteine

Worauf Sie Anspruch haben

PflegegeldWenn Angehörige, Nachbarn oder Bekannte die Pflege übernehmen. Wird monatlich aufs Konto überwiesen und ist frei verwendbar.
PflegesachleistungWenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, Sie bekommen kein Geld in die Hand.
KombinationsleistungBeides gemischt. Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft ist – für viele Familien die beste Lösung.
Entlastungsbetrag § 45bZweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft. Ansparbar und der Topf, der am häufigsten verfällt.
Verhinderungspflege § 39Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen – stundenweise oder für mehrere Tage am Stück.
Kurzzeitpflege § 42Vorübergehende stationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Kur.
PflegehilfsmittelZum Verbrauch – Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion – sowie technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf.
Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenZuschuss für barrierefreies Bad, Rampen oder Treppenlift. Je Maßnahme, nicht einmalig im Leben.
PflegekurseKostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, auch als Hausbesuch.
Die Grundsatzfrage

Pflegegeld oder Pflegedienst – was lohnt sich?

Die Frage stellt sich fast jede Familie. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber eine Faustregel: Solange Angehörige die Pflege gut schaffen, ist reines Pflegegeld die flexibelste Lösung. Sobald es an die Substanz geht, ist die Kombination sinnvoller.

Wichtig zu wissen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 nachweisen – bei Pflegegrad 2 halbjährlich. Wird das versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Wir rechnen Ihnen im Erstgespräch beide Varianten durch – auch dann, wenn am Ende herauskommt, dass Sie uns gar nicht brauchen.

Ungenutzte Ansprüche

Was bei Pflegegrad 2 am häufigsten liegen bleibt

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Die Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag werden regelmäßig durch Gesetzesänderungen angepasst. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, die morgen veraltet sein könnten. Die aktuell gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse – oder Sie fragen uns, wir rechnen Ihren Fall im Erstgespräch konkret durch.

Weiterlesen

Fragen?

Was steht Ihnen
wirklich zu?

Wir prüfen kostenfrei, welche Töpfe bei Ihnen offen sind – erfahrungsgemäß sind es mehr, als die meisten denken.

Was Sie erwartet

  • Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
  • Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Kostenloses Erstgespräch

Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.