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Pflegewissen

Welche Pflegegrade
gibt es?

Kurz gesagt

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – nicht, welche Krankheit vorliegt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen, aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Grad. Je höher der Grad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.

Begutachtung

Wie die Einstufung zustande kommt

Seit der Pflegereform 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbstständig er ist. Der Gutachter bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich – die Selbstversorgung zählt am stärksten.

ModulWas bewertet wirdGewichtung
1 · MobilitätAufstehen, Umsetzen, Treppensteigen10 %
2 · Kognition und KommunikationOrientierung, Erinnern, Gespräche führen15 %*
3 · Verhalten und PsycheUnruhe, Ängste, nächtliches Wandern15 %*
4 · SelbstversorgungWaschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang40 %
5 · Umgang mit KrankheitMedikamente, Arztbesuche, Therapien20 %
6 · Alltag und KontakteTagesgestaltung, soziale Kontakte15 %

Selbstversorgung40 %

Was bewertet wird

Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang

Gewichtung

40 %

Von Modul 2 und 3 fließt nur der höhere Wert ein, nicht beide.

Die Stufen

Was die fünf Grade bedeuten

Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung. Weitgehend selbstständig, braucht punktuell Unterstützung. Es gibt noch keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung. Täglich Hilfe nötig, etwa beim Waschen oder Ankleiden. Ab hier greift die volle Leistungspalette der Pflegekasse.
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung. Mehrmals täglich Unterstützung, häufig auch nachts. Der häufigste Grad in der ambulanten Versorgung.
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung. Rund um die Uhr Hilfe nötig, meist mit mehreren Einsätzen am Tag.
Pflegegrad 5Härtefall. Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Kein PflegegradUnter 12,5 Punkten wird kein Grad vergeben. Ärztlich verordnete Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse trotzdem.
Aus der Praxis

Der häufigste Fehler beim Gutachtertermin

Viele Menschen stellen sich beim Termin besser dar, als der Alltag ist. Aus Stolz, aus Gewohnheit, oder weil ein guter Tag erwischt wurde. Das Ergebnis ist ein zu niedriger Pflegegrad – und Leistungen, die nicht ankommen.

Führen Sie deshalb zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Der Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme, das Tagebuch zeigt den Verlauf.

Wir bereiten Sie kostenlos auf die Begutachtung vor und sind auf Wunsch dabei – auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei Palliativsituationen gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, kann ein Anspruch auf Entschädigung entstehen.

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Fragen?

Unsicher, welcher Grad
realistisch ist?

Wir schätzen das im Erstgespräch ein – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Was wir dabei tun

  • Wir schätzen den realistischen Pflegegrad ein
  • Wir bereiten Sie auf den Gutachtertermin vor
  • Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei
Kostenloses Erstgespräch

Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.