Steht schon ab Pflegegrad 1 zu, wird gegen Rechnung erstattet – und verfällt bei vielen Familien ungenutzt.
Alles zum EntlastungsbetragEntlastung ist
keine Schwäche.
Angehörige tragen den größten Teil der Pflege in Deutschland – oft über die eigene Grenze hinaus. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind genau dafür da. Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie nutzen.
Ersatzpflege, wenn Angehörige ausfallen. Unter acht Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
Alles zur VerhinderungspflegeStunden, die guttun
Betreuung ist mehr als Beaufsichtigung. Sie ist Zeit, in der jemand da ist – zum Reden, Rausgehen, Erinnern.
Vorlesen, Erinnerungsarbeit, Spielen, gemeinsames Kaffeetrinken – gegen die Einsamkeit, die viele Wohnungen still macht.
An die frische Luft, zum Markt, in den Park – Bewegung erhält Selbstständigkeit länger als jedes Hilfsmittel.
Arzt, Behörde, Friseur: Wir begleiten, warten mit und merken uns, was besprochen wurde – auf Wunsch mit Rückmeldung an die Familie.
Sie dürfen auch
an sich denken.
Wer über Jahre pflegt, erschöpft sich oft still. Wir sehen das früh – und sprechen es an, bevor daraus eine Krise wird.
- Kostenfreie Beratung zu allen Entlastungsansprüchen
- Unterstützung bei Anträgen und Höherstufung
- Anleitung zu Handgriffen, Transfer und Rückenschonung
- Vermittlung von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
- Kontakt zu Tagespflege, Selbsthilfe und Hospizdiensten
Lassen Sie prüfen,
was Ihnen zusteht.
Viele Familien verschenken jedes Jahr Leistungen, weil niemand sie darauf hingewiesen hat. Ein Anruf genügt.
- Welcher Pflegegrad vorliegt – und ob eine Höherstufung möglich ist
- Ob Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ausgeschöpft sind
- Welche Leistungen rückwirkend noch beantragt werden können
Oder direkt anrufen – täglich erreichbar unter 040 3060 3282.