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Kostenlose Beratung
Pflegesachleistung · § 36 SGB XI

Was gehört zur
Grundpflege?

Kurz gesagt

Zur Grundpflege gehört alles, was mit dem eigenen Körper zu tun hat und allein nicht mehr geht: Waschen und Duschen, An- und Auskleiden, Zahnpflege, Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Unterstützung beim Essen und beim Toilettengang. Bezahlt wird sie ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse.

Vier Bereiche

Was Grundpflege konkret umfasst

Im Gesetz heißt das seit der Pflegereform „körperbezogene Pflegemaßnahmen“. Im Alltag sagt jeder weiter Grundpflege.

Alle Leistungen im Überblick

Körperpflege

Körperpflege, Ankleiden, Mobilisation und Ernährung – mit Ruhe, Würde und ohne Zeitdruck.

Pflegekasse · SGB XI
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-, Zahn- und Prothesenpflege
  • Haut- und Nagelpflege
  • Rasur und Haarpflege
  • Intimpflege und Inkontinenzversorgung
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Mobilität

Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V – von examinierten Fachkräften, lückenlos dokumentiert.

Pflegekasse · SGB XI
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Transfer in Rollstuhl oder Sessel
  • Lagern und Positionswechsel
  • Begleitung innerhalb der Wohnung
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Ernährung

Zeit für das, was den Tag ausmacht: Gespräch, Spaziergang, Einkauf, ein aufgeräumtes Zuhause.

Pflegekasse · SGB XI
  • Mundgerechtes Zubereiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Anreichen von Getränken
  • Überwachung der Trinkmenge
  • Versorgung über PEG-Sonde
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Prophylaxen

Zeit für das, was den Tag ausmacht: Gespräch, Spaziergang, Einkauf, ein aufgeräumtes Zuhause.

Pflegekasse · SGB XI
  • Dekubitusprophylaxe
  • Sturzprophylaxe
  • Kontrakturprophylaxe
  • Thromboseprophylaxe
  • Beobachtung von Hautveränderungen
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Abgrenzung

Was nicht zur Grundpflege gehört

Diese Unterscheidung wirkt kleinlich, entscheidet aber darüber, welche Kasse zahlt – und ob ein Eigenanteil entsteht.

In der Praxis erledigt dieselbe Pflegekraft im selben Besuch oft alles davon. Getrennt wird nur auf der Abrechnung – und darum kümmern wir uns.

Unsere Haltung

So wenig wie nötig,
so viel wie gewünscht.

Grundpflege ist die intimste Leistung, die wir erbringen. Deshalb gilt bei uns eine einfache Regel: Was Sie selbst können, machen Sie selbst. Wir helfen dort, wo es nicht mehr geht – nicht überall, wo es schneller wäre.

  • Wir klopfen an und warten, bevor wir eintreten
  • Wir fragen, wie Sie es gewohnt sind – und halten uns daran
  • Türen bleiben zu, Vorhänge zugezogen
  • Feste Bezugspflegekraft statt wechselnder Gesichter
  • Auf Wunsch nur weibliche oder nur männliche Pflegekräfte
Häufige Fragen

Grundpflege im Detail

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282 Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Ab Pflegegrad 2 ja – als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Wie viel Ihnen im Monat zusteht, richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung; dort läuft die Grundpflege über den Entlastungsbetrag nach § 45b. In beiden Fällen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns
das gemeinsam an.

Ein Hausbesuch kostet Sie nichts. Wir sehen uns an, wie Sie wohnen, hören zu und sagen ehrlich, was Sie brauchen – und was nicht.

Das klären wir dabei
  • Welche Handgriffe wirklich nötig sind – und welche nicht
  • Was die Pflegekasse in Ihrem Pflegegrad trägt
  • Wer zu Ihnen kommt und zu welchen Uhrzeiten
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Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen gleich am Telefon, was möglich ist.