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Kostenlose Beratung
Pflichttermin bei Pflegegeld

Beratungsbesuch nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Kurz gesagt

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wir übernehmen den Termin und rechnen direkt ab, für Sie entstehen keine Auslagen.

Häufigkeit

Wie oft muss der
Beratungsbesuch stattfinden?

Die Pflicht hängt allein vom Pflegegrad ab – nicht davon, wie viel Unterstützung Sie tatsächlich brauchen.

PflegegradGrad BeratungsbesuchTurnus · pro Jahr Pro Jahr
Pflegegrad 1 freiwillig bis zu 2×
Pflegegrad 2 verpflichtend, halbjährlich 2×
Pflegegrad 3 verpflichtend, halbjährlich 2×
Pflegegrad 4 verpflichtend, vierteljährlich 4×
Pflegegrad 5 verpflichtend, vierteljährlich 4×

Wichtig: Die Pflicht gilt nur, wenn Sie Pflegegeld beziehen – also wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst nutzt, braucht keinen gesonderten Beratungsbesuch. Bei der Kombination aus beidem gilt die Pflicht wieder.

Pflegekraft und Angehörige unterschreiben gemeinsam den Beratungsnachweis
Ablauf

Was passiert bei
so einem Termin?

Meist 45 bis 60 Minuten, bei Ihnen zu Hause.
Kein Test und keine Kontrolle.

Kostenfreizahlt die Pflegekasse
  1. 01 Ankommen und zuhören Wie läuft der Alltag? Was klappt gut, was zehrt?
  2. 02 Situation ansehen Wohnung, Hilfsmittel, Pflegesituation – ohne Prüfblick.
  3. 03 Praktisch beraten Handgriffe, Hilfsmittel, Anträge, ungenutzte Ansprüche.
  4. 04 Nachweis erledigen Wir füllen den Bogen aus und schicken ihn an die Kasse.
Beispiel · Schreiben der Pflegekasse

Erinnerung: Beratungs-
einsatz nachholen

Sehr geehrte Frau …, nach unseren Unterlagen steht der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI noch aus. Bitte holen Sie ihn in den nächsten Wochen nach und lassen Sie uns den Nachweis zukommen.

So läuft es meistens — erst die Bitte, nicht die Kürzung
Wenn es doch passiert ist

Beratungseinsatz
vergessen – und jetzt?

Erst einmal: Das ist kein Drama. In aller Regel läuft es in drei Schritten – zuerst fehlt der Nachweis, dann bittet die Pflegekasse schriftlich darum, ihn nachzuholen, und erst wenn niemand reagiert, kann das Pflegegeld gekürzt werden. „Kann", nicht „muss". Holen Sie den Termin zügig nach, dann bleibt alles, wie es ist.

Termin anfragen →
  1. 1Termin wählen
  2. 2Kontaktdaten
  3. 3Wir melden uns
Terminanfrage

Suchen Sie sich Ihren Termin aus

Der Beratungsbesuch dauert 45 bis 60 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt. Wählen Sie einen Tag – oder lassen Sie sich zurückrufen.

Terminanfrage

Fast geschafft – wer kommt zu wem?

Wir brauchen nur ein paar Angaben, um den Termin zu bestätigen und den Weg zu planen.

Anfrage eingegangen

Danke – wir melden uns

Ihre Anfrage ist bei uns. Sie ist noch keine feste Zusage: Wir prüfen die Tour und bestätigen innerhalb eines Werktags.

Nächster freier Termin: Do 8. Oktober, 09:00
Ihr Termin: Do 8. Oktober, 10:00 Uhr

Oktober 2026

freie Termine · Beratungsbesuche fahren wir montags bis freitags

Ihr Tag

Donnerstag,
8. Oktober

Sechs freie Zeiten. Der Besuch dauert etwa eine Stunde.

Danach fragen wir nur noch Name, Telefon und Ort ab.

Lieber zurückrufen lassen?

040 3060 3282
Ihr Tag

Donnerstag,
15. Oktober

An diesem Tag ist nichts mehr frei. Wir fahren höchstens vier Beratungsbesuche am Tag – so bleibt für jeden genug Zeit.

Nächste freie Termine

Dringend? Rufen Sie an, wir schieben Sie ein.

040 3060 3282
Ihre Angaben

Anlass des Besuchs *
Pflegegrad *

Bitte keine Gesundheitsdaten ins Formular schreiben – das besprechen wir am Telefon oder beim Termin.

Donnerstag, 8. Oktober · 10:00 Uhr

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI · etwa 45 bis 60 Minuten · bei Ihnen zu Hause

Ihre Angaben
Name
—
Telefon
—
E-Mail
—
Ort
—
Anlass
—
Pflegegrad
—
Wie es weitergeht
  1. Wir prüfen die Tour Innerhalb eines Werktags melden wir uns – per Rückruf oder E-Mail, wie Sie es gewählt haben.
  2. Sie bekommen eine Bestätigung Erst damit ist der Termin fest. Passt die Zeit doch nicht, suchen wir gemeinsam eine neue.
  3. Vorbereiten müssen Sie nichts Kein Antrag, keine Unterlagen. Wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, legen Sie es bereit.

Etwas stimmt nicht? 040 3060 3282 · Mo, Mi und Fr von 9 bis 15 Uhr.

Häufige Fragen

Was Angehörige oft fragen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI sowie anerkannte Beratungsstellen. Wir haben einen solchen Vertrag mit allen Pflegekassen. Sie können den Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.

Termin sichern

Lieber früher
als überfällig.

Wir übernehmen den Nachweis, die Abrechnung und die Erinnerung an den nächsten Termin – damit Sie sich darum nie wieder kümmern müssen.

Das übernehmen wir

  • Den Nachweis ausfüllen und unterschreiben lassen
  • Die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse
  • Die Erinnerung an den nächsten fälligen Termin
Zum Terminformular

Der Kalender steht weiter oben auf dieser Seite – oder rufen Sie einfach an.