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Kostenlose Beratung
Betreuung und Entlastung · § 45b und § 39

Entlastung ist
keine Schwäche.

Kurz gesagt

Angehörige tragen den größten Teil der Pflege in Deutschland – oft über die eigene Grenze hinaus. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind genau dafür da. Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie nutzen.

§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag

Steht schon ab Pflegegrad 1 zu, wird gegen Rechnung erstattet – und verfällt bei vielen Familien ungenutzt.

Alles zum Entlastungsbetrag
§ 39 SGB XI Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn Angehörige ausfallen. Unter acht Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt.

Alles zur Verhinderungspflege
Alltagsbegleitung

Stunden, die guttun

Betreuung ist mehr als Beaufsichtigung. Sie ist Zeit, in der jemand da ist – zum Reden, Rausgehen, Erinnern.

Gesellschaft und Gespräch

Vorlesen, Erinnerungsarbeit, Spielen, gemeinsames Kaffeetrinken – gegen die Einsamkeit, die viele Wohnungen still macht.

Spaziergang und Bewegung

An die frische Luft, zum Markt, in den Park – Bewegung erhält Selbstständigkeit länger als jedes Hilfsmittel.

Begleitung zu Terminen

Arzt, Behörde, Friseur: Wir begleiten, warten mit und merken uns, was besprochen wurde – auf Wunsch mit Rückmeldung an die Familie.

Für pflegende Angehörige

Sie dürfen auch
an sich denken.

Wer über Jahre pflegt, erschöpft sich oft still. Wir sehen das früh – und sprechen es an, bevor daraus eine Krise wird.

Was wir für Sie tun – kostenfrei
  • Kostenfreie Beratung zu allen Entlastungsansprüchen
  • Unterstützung bei Anträgen und Höherstufung
  • Anleitung zu Handgriffen, Transfer und Rückenschonung
  • Vermittlung von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
  • Kontakt zu Tagespflege, Selbsthilfe und Hospizdiensten

Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Kostenloses Gespräch Alle Leistungen
Anspruchs-Check

Lassen Sie prüfen,
was Ihnen zusteht.

Viele Familien verschenken jedes Jahr Leistungen, weil niemand sie darauf hingewiesen hat. Ein Anruf genügt.

Das prüfen wir
  • Welcher Pflegegrad vorliegt – und ob eine Höherstufung möglich ist
  • Ob Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ausgeschöpft sind
  • Welche Leistungen rückwirkend noch beantragt werden können
Rückruf anfordern

Oder direkt anrufen – täglich erreichbar unter 040 3060 3282.