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Kostenlose Beratung
Leistungen

Der Entlastungsbetrag nach § 45b

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Monatsbetrag, der jedem Menschen mit Pflegegrad zusteht – schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nutzbar für Betreuung, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Nicht abgerufene Beträge sind ansparbar – aber nicht unbegrenzt.

Verwendung

Wofür Sie ihn einsetzen dürfen

Der Betrag ist zweckgebunden – aber der Zweck ist breiter, als die meisten denken:

Ein wichtiger Unterschied: Bei Pflegegrad 1 darf der Betrag auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Dienst verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 geht das nicht mehr – dort ist er auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt, weil für die Körperpflege die Pflegesachleistung zur Verfügung steht.

Der häufigste Fehler: ihn verfallen lassen

Weil das Geld nicht aufs Konto kommt, merkt niemand, dass es da ist. Wir treffen regelmäßig Familien, die über ein Jahr lang nichts abgerufen haben – und dann feststellen, dass ein Teil davon weg ist.

Die Regel: Nicht genutzte Beträge aus einem Kalenderjahr lassen sich ins Folgejahr übertragen, verfallen dort aber zur Jahresmitte. Wer im Frühjahr merkt, dass noch etwas offen ist, hat also noch ein Zeitfenster – aber kein großes.

Wir prüfen kostenfrei, wie viel bei Ihnen noch offen ist. Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse mit der Frage „Wie hoch ist mein noch verfügbarer Entlastungsbetrag?“ genügt – wir machen das auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht selbst.

Ablauf

Wie die Abrechnung läuft

  1. Leistung vereinbaren Sie sagen uns, was Sie brauchen – etwa zwei Stunden Begleitung pro Woche.
  2. Wir erbringen sie Dokumentiert und mit Nachweis, damit die Kasse alles anerkennt.
  3. Rechnung Sie bekommen eine Rechnung, die den Anforderungen der Pflegekasse entspricht.
  4. Erstattung Sie reichen sie ein – oder wir rechnen mit Vollmacht direkt mit der Kasse ab.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Nein. Er wird ausschließlich gegen Rechnung erstattet und ist zweckgebunden. Wer ihn nicht für anerkannte Leistungen nutzt, bekommt ihn nicht – deshalb verfällt er so oft.

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Fragen?

Steht Ihnen noch
Geld zu?

Wir fragen für Sie bei der Pflegekasse nach – kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Was Sie erwartet

  • Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
  • Täglich erreichbar – auch am Wochenende
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Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.