Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Versorgung in einer stationären Einrichtung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn zu Hause noch nicht alles vorbereitet ist, oder wenn pflegende Angehörige länger ausfallen. Sie wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst und ist zeitlich begrenzt.
Wichtig zu wissen: Wir bieten das nicht an
Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt – ein ambulanter Pflegedienst kann sie nicht erbringen. Wir schreiben trotzdem darüber, weil die Frage bei fast jeder Krankenhausentlassung aufkommt und die Unterscheidung kaum jemand kennt.
Was wir übernehmen können: die Versorgung davor und danach. Und wir helfen bei der Suche nach einem Platz, weil wir die Einrichtungen in Hamburg und Stormarn kennen.
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?
| Kurzzeitpflege § 42 | Verhinderungspflege § 39 | |
|---|---|---|
| Wo | in einer Einrichtung | zu Hause |
| Anlass | Überbrückung, z. B. nach Klinik | Ausfall der Pflegeperson |
| Voraussetzung | ab Pflegegrad 2 | ab Pflegegrad 2 |
| Dauer | wochenweise, begrenzt | stundenweise bis wochenweise |
| Pflegegeld | wird anteilig weitergezahlt | bei unter 8 Std./Tag ungekürzt |
Wozu Hause
in einer Einrichtung
zu Hause
AnlassAusfall der Pflegeperson
Überbrückung, z. B. nach Klinik
Ausfall der Pflegeperson
Voraussetzungab Pflegegrad 2
ab Pflegegrad 2
ab Pflegegrad 2
Dauerstundenweise bis wochenweise
wochenweise, begrenzt
stundenweise bis wochenweise
Pflegegeldbei unter 8 Std./Tag ungekürzt
wird anteilig weitergezahlt
bei unter 8 Std./Tag ungekürzt
Beide Töpfe lassen sich teilweise ineinander übertragen. Die Regeln dazu wurden zuletzt reformiert und teilweise zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst – fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem für Sie aktuell geltenden Budget.
Wenn es schnell gehen muss
- Sozialdienst ansprechen Noch im Krankenhaus. Der Sozialdienst kennt freie Plätze und stellt Kontakte her.
- Antrag bei der Pflegekasse Formlos möglich. Bei fehlendem Pflegegrad gleichzeitig den Pflegegrad beantragen.
- Platz suchen Plätze sind knapp, vor allem kurzfristig. Mehrere Einrichtungen parallel anfragen.
- Rückkehr vorbereiten Parallel die häusliche Versorgung organisieren – hier kommen wir ins Spiel.
Was danach kommt, entscheidet mehr als die Kurzzeitpflege selbst
Die Kurzzeitpflege endet nach wenigen Wochen. Wer die Zeit nicht nutzt, um die Rückkehr vorzubereiten, steht danach vor demselben Problem wie vorher.
Sinnvoll ist, in dieser Phase zu klären: Was muss in der Wohnung angepasst werden? Welcher Pflegegrad liegt vor, reicht er? Welche Hilfsmittel fehlen? Wer kommt wie oft?
Melden Sie sich bei uns, sobald der Termin für die Entlassung feststeht – nicht erst danach. Wir richten die Versorgung so ein, dass zu Hause keine Lücke entsteht.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrIn bestimmten Fällen ja – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es eine Übergangsregelung über die Krankenkasse. Der Sozialdienst der Klinik kennt die Voraussetzungen und stellt den Antrag mit Ihnen.
Über den Sozialdienst des Krankenhauses, den Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse. Rechnen Sie damit, dass Sie mehrere Einrichtungen anfragen müssen – Plätze sind knapp, besonders in Ferienzeiten. Wir geben gern Hinweise zu Häusern in Hamburg und Stormarn.
Ja. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zu einem Höchstbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt man selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen. Reicht das Einkommen nicht, kommt Hilfe zur Pflege über das Sozialamt infrage.
Fragen?
Entlassung steht an?
Melden Sie sich früh. Wir bereiten die Versorgung zu Hause vor, während die Kurzzeitpflege läuft.
Was Sie erwartet
- Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.