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Kostenlose Beratung
Ambulante Versorgung

Leistungen, die im Alltag
wirklich tragen.

Kurz gesagt

Von der Körperpflege am Morgen bis zur ärztlich verordneten Wundversorgung: Wir stellen Ihre Versorgung aus Bausteinen zusammen, die zu Ihrem Leben passen – und erklären Ihnen bei jedem Baustein, wer ihn bezahlt.

Sechs Bausteine

Ihre Versorgung im Überblick

Jeder Baustein ist einzeln buchbar – und lässt sich jederzeit erweitern, wenn sich der Bedarf ändert.

01 · Grundpflege

§ 36 SGB XI · ab Pflegegrad 2

Alles, was mit dem eigenen Körper zu tun hat und allein nicht mehr geht – Waschen, Ankleiden, Mobilisation, Ernährung.

§ 36 SGB XI · ab Pflegegrad 2 Alles zur Grundpflege
  • Körperpflege, Mund- und Hautpflege
  • Aufstehen, Ankleiden, Transfer
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Dekubitus-, Sturz- und Kontrakturprophylaxe

02 · Behandlungspflege

§ 37 SGB V · ohne Pflegegrad

Ärztlich verordnete medizinische Leistungen zu Hause – von examinierten Fachkräften, auch ohne Pflegegrad.

§ 37 SGB V · ohne Pflegegrad Alles zur Behandlungspflege
  • Moderne Wundversorgung
  • Medikamente, Injektionen, Insulin
  • Kompression, Stoma, Katheter, PEG
  • Wir übernehmen Verordnung und Genehmigung

03 · Hauswirtschaft

§ 36 SGB XI · Hilfen im Haushalt

Wenn der Haushalt schwerfällt, verändert sich das ganze Wohngefühl. Wir halten Ihr Zuhause in dem Zustand, in dem Sie sich wohlfühlen – ohne dass es fremd wird.

§ 36 SGB XI · Hilfen im Haushalt Alles zur Hauswirtschaft
  • Einkauf, Drogerie, Apotheke – mit Kassenbon
  • Waschen, Trocknen, Bügeln, Bettwäsche wechseln
  • Regelmäßige Wohnungsreinigung
  • Mahlzeiten zubereiten, anrichten, begleiten

04 · Pflegeberatung

§ 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss den Beratungsbesuch nachweisen. Bei uns ist das kein Kontrolltermin, sondern eine echte Hilfe.

§ 37 Abs. 3 SGB XI Alles zum Beratungsbesuch
  • Pflegegrad 1 · freiwillig, halbjährlich möglich
  • Pflegegrad 2 und 3 · verpflichtend halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5 · verpflichtend vierteljährlich
  • Die Pflegekasse zahlt – für Sie keine Auslagen
Kosten & Finanzierung

Wer zahlt was?

Die wichtigsten Töpfe auf einen Blick. Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall konkret durch.

Pflegekasse zahlt direkt an uns

Pflegesachleistungen§ 36 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 stellt die Pflegekasse monatlich einen festen Betrag für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt bereit. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie erhalten von uns eine verständliche Übersicht.

Ab Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag zu, den viele Familien gar nicht abrufen. Er lässt sich für Betreuung, Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft einsetzen – und ist ansparbar.

Ab Pflegegrad 1

Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung

Häusliche Krankenpflege§ 37 SGB V

Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird von der Krankenkasse getragen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wir kümmern uns um Verordnung und Genehmigung.

Ärztliche Verordnung

Ihr Anteil nur bei Mehrleistung

Was bleibt als Eigenanteil?Eigenanteil

Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag der Pflegekasse übersteigen. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag – Überraschungen auf der Rechnung gibt es bei uns nicht.

Nur bei Mehrleistung

Kostenloses Erstgespräch

Welche Leistungen
brauchen Sie wirklich?

Wir schauen gemeinsam, was sinnvoll ist – und was Sie sich sparen können. Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen zu Hause.

Das klären wir dabei

  • Welche Bausteine Sie wirklich brauchen – und welche nicht
  • Welcher Topf zahlt: § 36, § 37, § 45b – oder Ihr Eigenanteil
  • Wann wir kommen und wer aus dem Team zu Ihnen gehört
Kostenloses Erstgespräch

Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen gleich am Telefon, was möglich ist.