Nachtwache
zu Hause
Eine Nachtwache übernimmt die Stunden, an denen pflegende Angehörige zerbrechen: Lagerung, Toilettengang, Medikamente, Begleitung bei nächtlicher Unruhe. Wahlweise als wache Betreuung oder als Bereitschaft im Nebenzimmer – einzelne Nächte oder dauerhaft.
Warum die Nacht das
eigentliche Problem ist
Am Tag lässt sich Pflege organisieren. Es gibt Besuche, Termine, Struktur. Die Nacht hat davon nichts.
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01
Jede Nacht hochschrecken
Bei jedem Geräusch wach – Monat für Monat.
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02
Kein Durchschlafen mehr
Auch in den ruhigen Nächten kommt der Schlaf nicht zurück.
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03
Tagsüber nicht mehr funktionieren
Chronischer Schlafmangel zehrt die Reserven auf.
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04
Die Pflege wird aufgegeben
Nicht weil sie zu schwer wäre, sondern weil niemand mehr kann.
Wenn Sie merken, dass Sie tagsüber nicht mehr funktionieren: Das ist kein Versagen, sondern ein Signal. Und es gibt dafür Leistungen.
Drei Formen
Nicht jede Nacht braucht dasselbe. Welche Form passt, hängt davon ab, wie oft es nachts tatsächlich Einsätze gibt.
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Durchgehend wach
Wache Nachtwache
Eine Pflegekraft ist die ganze Nacht wach und anwesend.
Wann sinnvollBei engmaschiger Versorgung, starker Unruhe oder hohem Sturzrisiko.
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Im Nebenzimmer
Bereitschaft
Die Pflegekraft schläft im Nebenzimmer und steht bei Bedarf auf.
Wann sinnvollGünstiger und für viele Situationen ausreichend.
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Nach Bedarf
Einzelne Nächte
Kein Dauerauftrag, sondern gezielt die Nächte, die gerade nicht gehen.
Wann sinnvollNach einer Krankenhausentlassung, in einer akuten Phase oder damit Angehörige einmal durchschlafen.
Die Balken zeigen, wie viel Anwesenheit die Form bedeutet – nicht, wie gut sie ist.
Was in der Nacht
übernommen wird
Nachtprotokoll
22 – 6 Uhr- Lagerungswechsel zur Dekubitusprophylaxe
- Begleitung zur Toilette, Inkontinenzversorgung
- Medikamentengabe zu festen Zeiten
- Beruhigung bei nächtlicher Unruhe und Verwirrtheit
- Kontrolle von Atmung, Puls und Hautzustand
- Sturzprävention bei nächtlichem Aufstehen
- Auf Wunsch ein kurzer Bericht am Morgen
Jede Schicht dokumentiert – die nächste liest mit.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrDas hängt davon ab, ob wache Betreuung oder Bereitschaft nötig ist und wie viele Nächte. Finanziert wird es meist aus mehreren Töpfen: Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zusammen. Wir rechnen Ihren Fall konkret durch, bevor Sie sich entscheiden.
Ja. Gerade nach einer Krankenhausentlassung oder wenn Angehörige einmal durchschlafen müssen, sind einzelne Nächte sinnvoll. Über die stundenweise Verhinderungspflege ist das oft ohne Kürzung des Pflegegeldes möglich.
Wir arbeiten auch nachts mit festen Teams. Gerade bei Demenz ist Wiedererkennen entscheidend – ein fremdes Gesicht um drei Uhr nachts macht Unruhe schlimmer, nicht besser.
Kostenloses Erstgespräch
Wann haben Sie zuletzt
durchgeschlafen?
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Umfang nötig ist – und welcher nicht.
Das klären wir dabei
- Ob wache Nachtwache oder Bereitschaft reicht
- Welche Töpfe zusammen die Nächte tragen: § 36, § 39, § 45b
- Ob einzelne Nächte reichen oder es dauerhaft sein muss
Oder rufen Sie an – wir sagen Ihnen gleich am Telefon, was möglich ist.