Welche Pflegegrade
gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – nicht, welche Krankheit vorliegt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen, aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Grad. Je höher der Grad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.
Wie die Einstufung zustande kommt
Seit der Pflegereform 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbstständig er ist. Der Gutachter bewertet sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich – die Selbstversorgung zählt am stärksten.
| Modul | Was bewertet wird | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 · Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen | 10 % |
| 2 · Kognition und Kommunikation | Orientierung, Erinnern, Gespräche führen | 15 %* |
| 3 · Verhalten und Psyche | Unruhe, Ängste, nächtliches Wandern | 15 %* |
| 4 · Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang | 40 % |
| 5 · Umgang mit Krankheit | Medikamente, Arztbesuche, Therapien | 20 % |
| 6 · Alltag und Kontakte | Tagesgestaltung, soziale Kontakte | 15 % |
Mobilität10 %
Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen
10 %
Kognition und Kommunikation15 %*
Orientierung, Erinnern, Gespräche führen
15 %*
Verhalten und Psyche15 %*
Unruhe, Ängste, nächtliches Wandern
15 %*
Selbstversorgung40 %
Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang
40 %
Umgang mit Krankheit20 %
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
20 %
Alltag und Kontakte15 %
Tagesgestaltung, soziale Kontakte
15 %
Von Modul 2 und 3 fließt nur der höhere Wert ein, nicht beide.
Was die fünf Grade bedeuten
Der häufigste Fehler beim Gutachtertermin
Viele Menschen stellen sich beim Termin besser dar, als der Alltag ist. Aus Stolz, aus Gewohnheit, oder weil ein guter Tag erwischt wurde. Das Ergebnis ist ein zu niedriger Pflegegrad – und Leistungen, die nicht ankommen.
Führen Sie deshalb zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Der Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme, das Tagebuch zeigt den Verlauf.
- Was war nötig: jeder Handgriff, auch die kleinen.
- Wie lange hat es gedauert: Minuten zählen, nicht schätzen.
- Was hat nicht geklappt: abgebrochene Versuche gehören dazu.
- Auch die schlechten Tage: gerade sie zeigen den wirklichen Bedarf.
Wir bereiten Sie kostenlos auf die Begutachtung vor und sind auf Wunsch dabei – auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrDie Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei Palliativsituationen gelten kürzere Fristen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, kann ein Anspruch auf Entschädigung entstehen.
Ja, innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet sein – die Begründung können Sie nachreichen. Fordern Sie dafür das vollständige Gutachten an, dort steht Modul für Modul, wie viele Punkte vergeben wurden.
Nicht automatisch. Wenn sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das ist jederzeit möglich und braucht keinen Anlass von außen. Wir unterstützen dabei und sagen ehrlich, ob wir Aussicht auf Erfolg sehen.
Ja. Seit 2017 werden geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig bewertet. Menschen mit Demenz, die körperlich noch fit sind, erreichen darüber häufig Pflegegrad 2 oder 3 – das war vor der Reform anders.
Fragen?
Unsicher, welcher Grad
realistisch ist?
Wir schätzen das im Erstgespräch ein – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Was wir dabei tun
- Wir schätzen den realistischen Pflegegrad ein
- Wir bereiten Sie auf den Gutachtertermin vor
- Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.