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Pflegewissen

Was sind Pflege­sachleistungen?

Kurz gesagt

Pflegesachleistungen sind die Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet – Körperpflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Sie bekommen dabei kein Geld in die Hand. Gilt ab Pflegegrad 2, der monatliche Höchstbetrag steigt mit dem Grad.

Sachleistung oder Pflegegeld – der Unterschied

PflegesachleistungPflegegeld
Wer pflegtein zugelassener PflegedienstAngehörige, Nachbarn, Bekannte
Wie es fließtdirekt an den Pflegedienstmonatlich auf Ihr Konto
Verwendungzweckgebunden an die Leistungfrei verwendbar
Höhehöherniedriger
Pflichtenkeine zusätzlichenBeratungsbesuch nach § 37 Abs. 3

Wer pflegtAngehörige, Nachbarn, Bekannte

Pflegesachleistung

ein zugelassener Pflegedienst

Pflegegeld

Angehörige, Nachbarn, Bekannte

Die Sachleistung ist deutlich höher als das Pflegegeld – dafür sehen Sie das Geld nie. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung: Schöpfen Sie beispielsweise 40 Prozent der Sachleistung aus, werden 60 Prozent des Pflegegeldes weitergezahlt. Die Aufteilung binden Sie für sechs Monate.

Drei Bereiche

Was darüber abgerechnet wird

Körperbezogene PflegeWaschen, Duschen, Ankleiden, Mobilisation, Hilfe beim Essen und beim Toilettengang.
Pflegerische BetreuungUnterstützung bei der Tagesgestaltung, Beschäftigung, Begleitung – seit 2017 ausdrücklich Teil der Sachleistung.
Hilfen im HaushaltEinkauf, Wäsche, Reinigung, Mahlzeiten. Was früher extra war, gehört heute dazu.
Selten genutzt

Der Umwandlungsanspruch – kaum jemand kennt ihn

Wenn Sie Ihre Sachleistung nicht vollständig brauchen, können Sie einen Teil davon in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln – also in Betreuung und Hauswirtschaft durch anerkannte Anbieter.

Das ist besonders für Familien interessant, bei denen die Körperpflege noch selbst klappt, aber Entlastung an anderer Stelle fehlt. Der umgewandelte Betrag kommt zum regulären Entlastungsbetrag hinzu.

Die genaue Höhe des umwandelbaren Anteils und die aktuellen Leistungsbeträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Wir prüfen im Erstgespräch kostenfrei mit, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.

040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 Uhr

Der nicht genutzte Anteil verfällt am Monatsende – er ist nicht ansparbar. Deshalb lohnt es sich, den Leistungsumfang einmal im Jahr zu überprüfen. Wer regelmäßig deutlich darunter bleibt, sollte über die Kombinationsleistung oder den Umwandlungsanspruch nachdenken.

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Fragen?

Schöpfen Sie Ihre
Leistungen aus?

Wir rechnen im Erstgespräch durch, was Ihnen zusteht und was ungenutzt bleibt.

Was Sie erwartet

  • Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
  • Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Kostenloses Erstgespräch

Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.