Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind die Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet – Körperpflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Sie bekommen dabei kein Geld in die Hand. Gilt ab Pflegegrad 2, der monatliche Höchstbetrag steigt mit dem Grad.
Sachleistung oder Pflegegeld – der Unterschied
| Pflegesachleistung | Pflegegeld | |
|---|---|---|
| Wer pflegt | ein zugelassener Pflegedienst | Angehörige, Nachbarn, Bekannte |
| Wie es fließt | direkt an den Pflegedienst | monatlich auf Ihr Konto |
| Verwendung | zweckgebunden an die Leistung | frei verwendbar |
| Höhe | höher | niedriger |
| Pflichten | keine zusätzlichen | Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 |
Wer pflegtAngehörige, Nachbarn, Bekannte
ein zugelassener Pflegedienst
Angehörige, Nachbarn, Bekannte
Wie es fließtmonatlich auf Ihr Konto
direkt an den Pflegedienst
monatlich auf Ihr Konto
Verwendungfrei verwendbar
zweckgebunden an die Leistung
frei verwendbar
Höheniedriger
höher
niedriger
PflichtenBeratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
keine zusätzlichen
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
Die Sachleistung ist deutlich höher als das Pflegegeld – dafür sehen Sie das Geld nie. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung: Schöpfen Sie beispielsweise 40 Prozent der Sachleistung aus, werden 60 Prozent des Pflegegeldes weitergezahlt. Die Aufteilung binden Sie für sechs Monate.
Was darüber abgerechnet wird
Der Umwandlungsanspruch – kaum jemand kennt ihn
Wenn Sie Ihre Sachleistung nicht vollständig brauchen, können Sie einen Teil davon in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln – also in Betreuung und Hauswirtschaft durch anerkannte Anbieter.
Das ist besonders für Familien interessant, bei denen die Körperpflege noch selbst klappt, aber Entlastung an anderer Stelle fehlt. Der umgewandelte Betrag kommt zum regulären Entlastungsbetrag hinzu.
Die genaue Höhe des umwandelbaren Anteils und die aktuellen Leistungsbeträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Wir prüfen im Erstgespräch kostenfrei mit, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrDer nicht genutzte Anteil verfällt am Monatsende – er ist nicht ansparbar. Deshalb lohnt es sich, den Leistungsumfang einmal im Jahr zu überprüfen. Wer regelmäßig deutlich darunter bleibt, sollte über die Kombinationsleistung oder den Umwandlungsanspruch nachdenken.
Ja, jederzeit. Sie sind an keinen Anbieter gebunden. Die Kündigungsfrist steht im Pflegevertrag und ist gesetzlich begrenzt – bei uns können Sie jederzeit zum Monatsende gehen.
Sie bekommen eine Leistungsaufstellung, aber keine Zahlungsaufforderung, solange die Sachleistung reicht. Nur was darüber hinausgeht, wird Ihnen in Rechnung gestellt – und auch das kündigen wir vorher an.
Fragen?
Schöpfen Sie Ihre
Leistungen aus?
Wir rechnen im Erstgespräch durch, was Ihnen zusteht und was ungenutzt bleibt.
Was Sie erwartet
- Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.