Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Mit einem formlosen Anruf bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Die Kasse schickt Formulare, danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause. Wichtig: Es zählt das Datum der Antragstellung, nicht das der Begutachtung.
Von der Idee bis zum Bescheid
- Antrag stellen Formlos anrufen oder schreiben. Das Datum wird festgehalten – Leistungen gibt es rückwirkend ab diesem Monat.
- Formulare ausfüllen Die Kasse schickt Unterlagen. Nehmen Sie sich Zeit und beschreiben Sie den schlechtesten, nicht den besten Tag.
- Begutachtungstermin Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause. Der Termin dauert etwa eine Stunde.
- Bescheid Die Kasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung und teilt den Pflegegrad schriftlich mit.
So bereiten Sie den Termin vor
Der Gutachter sieht Sie eine Stunde lang. Was er in dieser Stunde nicht erfährt, existiert für die Einstufung nicht. Deshalb ist Vorbereitung der wichtigste Hebel im ganzen Verfahren.
- Pflegetagebuch führen, mindestens zwei Wochen vorher. Jeder Handgriff, jede Dauer, jeder Zwischenfall.
- Alle Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Hilfsmittelverordnungen.
- Eine Vertrauensperson dabeihaben. Sie erinnert an Dinge, die man selbst herunterspielt – und das tun fast alle.
- Nichts vorführen, was sonst nicht geht. Wer sich für den Termin zusammenreißt, schadet sich selbst.
- Auch das Unangenehme ansprechen: Inkontinenz, nächtliche Unruhe, Stürze, Vergesslichkeit. Genau das wird bewertet.
Wir kommen kostenlos zur Vorbereitung vorbei und sind auf Wunsch beim Termin dabei – auch ohne bestehenden Pflegevertrag.
Wenn der Bescheid enttäuscht
Etwa jeder dritte Widerspruch führt zu einer Änderung. Es lohnt sich also, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen.
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein – zunächst formlos und ohne Begründung, die Frist ist damit gewahrt. Fordern Sie parallel das vollständige Gutachten an. Darin steht Modul für Modul, wie viele Punkte vergeben wurden. Erst wenn Sie sehen, wo die Punkte fehlen, können Sie gezielt begründen.
Häufigster Streitpunkt: Modul 4, die Selbstversorgung. Sie wiegt 40 Prozent – wer hier zu positiv eingeschätzt wurde, verliert am meisten.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – ein Gespräch ersetzt zehn Seiten Text.
040 3060 3282Büro Mo, Mi, Fr 9–15 UhrRückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – nicht erst ab der Begutachtung. Deshalb gilt: lieber früh anrufen. Selbst wenn Sie noch unsicher sind, kostet der Antrag nichts und verpflichtet zu nichts.
Nichts. Weder der Antrag noch die Begutachtung noch der Widerspruch verursachen Kosten. Auch unsere Vorbereitung und Begleitung ist kostenfrei.
Ja, mit einer Vollmacht oder als gesetzlicher Betreuer. Ohne Vollmacht kann die betroffene Person den Antrag selbst stellen und Sie beim Termin dabeihaben.
Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, kann ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung je angefangener Woche Verzögerung bestehen. Fragen Sie in dem Fall ausdrücklich danach – von allein weist kaum eine Kasse darauf hin.
Fragen?
Wir begleiten Sie
durch den Antrag.
Von der Vorbereitung bis zum Widerspruch – kostenlos und auch ohne Pflegevertrag.
Was Sie erwartet
- Auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- Täglich erreichbar – auch am Wochenende
Täglich erreichbar unter 040 3060 3282.